Fachliche Klärung statt pauschaler Aussage
Wasser kann über überlastete Abläufe, Rückstau, Lichtschächte, Außentreppen, Fugen, Durchdringungen oder erdberührte Wände und Bodenanschlüsse in den Keller gelangen. Der Eintritt während eines Extremereignisses beweist nicht automatisch eine bestimmte Abdichtungsursache.
In Gießen und Gießen, Wettenberg, Pohlheim, Linden und den Landkreis Gießen umfasst der Gebäudebestand gründerzeitliche Stadthäuser, Nachkriegsbauten, studentisch genutzte Wohnungen, Einfamilienhäuser und Neubauquartiere im Stadtgebiet und Umland. Baualter, Konstruktion, Modernisierungen und die konkrete Lage werden deshalb bei der Untersuchung berücksichtigt.
Warum die örtliche Situation mitbewertet wird
Gießen weist dichten innerstädtischen Bestand, zahlreiche vermietete Wohnungen und wachsende Wohnlagen im Umland auf. Bei Kauf und Schadensbewertung treffen deshalb unterschiedliche Baualter, Nutzungsintensitäten und Modernisierungsstände aufeinander.
Was betrachtet wird
- ✓ Zeitpunkt, Niederschlag und Verlauf des Wassereintritts
- ✓ Geländegefälle, Abläufe, Lichtschächte und Kellerzugänge
- ✓ Boden-Wand-Anschluss, Fugen und Durchdringungen
- ✓ Rückstausituation und sichtbare Entwässerungswege
- ✓ Durchfeuchtung von Estrich, Dämmung, Wand und Lagergut
Zusätzliche regionale Prüfpunkte
- ✓ Feuchte- und Schimmelbilder in dicht genutzten Wohnungen
- ✓ Keller, Sockel und Entwässerung im Bestand
- ✓ Fensteranschlüsse nach energetischen Einzelmaßnahmen
- ✓ Gemeinschaftseigentum und Instandhaltungsplanung
Warnsignale, die zeitnah geklärt werden sollten
- ! stehendes Wasser oder erneuter Zufluss
- ! betroffene Elektroinstallation
- ! durchfeuchtete Dämmstoffe oder Holzbauteile
- ! Abwasser, Heizöl oder andere Verunreinigungen
Was Sie bis zum Termin tun können
- 01Gefahrenbereich sichern und Strom nur fachgerecht abschalten lassen
- 02Wasserstand, Eintrittsstellen und beschädigte Gegenstände fotografieren
- 03Versicherung und erforderliche Notdienste informieren
- 04entfernte Materialien und Messwerte nachvollziehbar dokumentieren
Was Sie erhalten
Häufige Fragen
Muss nach Starkregen immer außen abgedichtet werden?
Nein. Zuerst müssen Gelände, Entwässerung, Rückstau, Öffnungen und Bauteilabdichtung als mögliche Wege getrennt werden.
Wann sollte die Trocknung beginnen?
Schadenbegrenzung soll zügig erfolgen. Vor größerem Rückbau muss der Ausgangszustand ausreichend dokumentiert sein.
Passende fachliche Informationen
Unverbindlich anfragen
Nennen Sie uns Ort, Objektart, Dringlichkeit und Ihre Beobachtungen. Bilder und vorhandene Unterlagen können Sie direkt im Anfrageformular hochladen. Wir prüfen die Anfrage und stimmen Leistung, Kosten und Termin vor einer Beauftragung persönlich ab.
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