Fachliche Klärung statt pauschaler Aussage
Wasser kann über überlastete Abläufe, Rückstau, Lichtschächte, Außentreppen, Fugen, Durchdringungen oder erdberührte Wände und Bodenanschlüsse in den Keller gelangen. Der Eintritt während eines Extremereignisses beweist nicht automatisch eine bestimmte Abdichtungsursache.
In Saarbrücken und Saarbrücken, Völklingen, Sulzbach, St. Ingbert und den Regionalverband Saarbrücken umfasst der Gebäudebestand gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser, Arbeitersiedlungen, Nachkriegsbestand, Reihen- und Einfamilienhäuser, Wohnanlagen sowie modernisierte Objekte in Tallagen und an Hängen. Baualter, Konstruktion, Modernisierungen und die konkrete Lage werden deshalb bei der Untersuchung berücksichtigt.
Warum die örtliche Situation mitbewertet wird
Saarbrücken weist innerstädtische Altbauten, Siedlungsstrukturen und stark unterschiedliche Wohnlagen auf. Tallagen, Hänge und dicht bebaute Quartiere stellen verschiedene Anforderungen an Entwässerung, Sockel, Keller und Gebäudehülle. Bei Eigentumswohnungen müssen neben dem Sondereigentum auch erkennbare Risiken am Gemeinschaftseigentum und vorliegende Beschlüsse berücksichtigt werden.
Was betrachtet wird
- ✓ Zeitpunkt, Niederschlag und Verlauf des Wassereintritts
- ✓ Geländegefälle, Abläufe, Lichtschächte und Kellerzugänge
- ✓ Boden-Wand-Anschluss, Fugen und Durchdringungen
- ✓ Rückstausituation und sichtbare Entwässerungswege
- ✓ Durchfeuchtung von Estrich, Dämmung, Wand und Lagergut
Zusätzliche regionale Prüfpunkte
- ✓ Keller, Sockel und Entwässerung in Tal- und Hanglagen
- ✓ Fassaden, Balkone und Fensteranschlüsse bei Mehrfamilienhäusern
- ✓ Schimmelrisiken nach energetischen Einzelmaßnahmen
- ✓ Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungsstau und Unterlagen
Warnsignale, die zeitnah geklärt werden sollten
- ! stehendes Wasser oder erneuter Zufluss
- ! betroffene Elektroinstallation
- ! durchfeuchtete Dämmstoffe oder Holzbauteile
- ! Abwasser, Heizöl oder andere Verunreinigungen
Was Sie bis zum Termin tun können
- 01Gefahrenbereich sichern und Strom nur fachgerecht abschalten lassen
- 02Wasserstand, Eintrittsstellen und beschädigte Gegenstände fotografieren
- 03Versicherung und erforderliche Notdienste informieren
- 04entfernte Materialien und Messwerte nachvollziehbar dokumentieren
Was Sie erhalten
Häufige Fragen
Muss nach Starkregen immer außen abgedichtet werden?
Nein. Zuerst müssen Gelände, Entwässerung, Rückstau, Öffnungen und Bauteilabdichtung als mögliche Wege getrennt werden.
Wann sollte die Trocknung beginnen?
Schadenbegrenzung soll zügig erfolgen. Vor größerem Rückbau muss der Ausgangszustand ausreichend dokumentiert sein.
Passende fachliche Informationen
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